
Institutsmitgliedschaft
Institutsmitglieder sind die Vertreter von
- Institute, Universitäten und Schulen
- Forschungszentren und
- Regierungsbehörden
denen die gleichen Vorteile wie Firmenmitgliedern gewährt werden. Aus begrenzten Etatgründen zahlen sie einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von € 500 p.a. und sind berechtigt bis zu vier Einzelmitglieder aufzulisten.
Vorteile:
- Institutsmitgliedern ist es erlaubt das EHEDG -Unternehmensmitgliedslogo unter den vereinbarten Bedingungen zu verwenden. Beachten Sie, dass das Logo nicht in einer Weise verwendet werden darf, die irrtümlich ein EHEDG-Zertifikat impliziert.
- Institute betreuen anfänglich mindestens eine und bis zu vier freie Hauptansprechpartner. Weitere Personen können später für eine aktive oder passive Arbeitsgruppenmitgliedschaft und einer aktiven Beteiligung an den EHEDG Regionalaktivitäten, gelistet werden.
- Veröffentlichung des Institutslogos und – Namens auf der EHEDG-Website, Tagungsprogramme, Broschüren etc.
- Hyperlink von der EHEDG Webseite zu der Institutswebseite
- Alle EHEDG-Richtlinien in allen verfügbaren Sprachen, inklusive Updates zum freien Download für alle Mitarbeiter
- Ermäßigung oder Erlass von Teilnahmegebühren an EHEDG gesponserten Veranstaltungen
- Ermäßigung auf EHEDG Trainingskurse
Mitgliedschaftsbedingungen
Die Mindestdauer einer EHEDG-Mitgliedschaft beträgt ein Jahr. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht spätestens bis zum 30.September des laufenden Jahres, für den 31.Dezember schriftlich gekündigt wird. Falls die Stornierung nach dem 30.September erfolgt, ist die volle Zahlung für das folgende Jahr fällig. Zukünftige Rechnungen werden jeweils im ersten Quartal eines Jahres zugesandt.